Streitwert

Streitwert

Es kommt darauf an…


Einkommensteuerrechner des BMF

Die Höhe der Gerichtsgebühren (und meist auch die eines Prozessbevollmächtigten) richten sich nach dem Streitwert. Dies ist i.d.R. der Betrag, um den sich die Steuerfestsetzung reduzieren soll. Geht es bei der Klage zum Beispiel um die Anerkennung von Werbungskosten in Höhe von 2.000 €, so kommt es auf den individuellen Einkommensteuersatz der Kläger an. Bei einem Unverheirateten mit einem bisher zu versteuernden Einkommen von 40.000 € im Jahr 2020, bedeuten diese zusätzlichen Werbungskosten eine Steuerersparnis von 687 €.



Gerichtskosten - Kostenrechnungen


Die Verfahren vor dem Finanzgericht sind kostenpflichtig. In Abhängigkeit von der Höhe des Streitwerts fallen gestaffelte Gerichtsgebühren an.

Mit Einreichung der Klage wird die Verfahrensgebühr. Sofern sich der Streitwert nicht unmittelbar aus der Klageschrift und deren Anlagen ergibt oder der Mindeststreitwert von 1.500 € unterschritten werden würde, wird dieser Mindeststreitwert zugrunde gelegt. Bei Annahme des Mindeststreitwertes und der 4,0fachen Verfahrensgebühr sind vorläufig Gerichtsgebühren in Höhe von 312 € zu bezahlen. Hierzu wird zusammen mit der Eingangsbestätigung einen Kostenrechnung verschickt.

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird der Streitwert von der Urkundsbeamtin oder vom Urkundsbeamten berechnet und eine endgültige Kostenrechnung erstellt, wobei der bezahlte Vorschuss angerechnet wird.
Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Mindeststreitwert von 1.500 € nicht unterschritten werden kann (Ausnahmen: Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz und Klagen in Kindergeldangelegenheiten), auch wenn ein geringer Betrag streitig ist.


Gerichtskosten – unterschiedliche Verfahrensgebühr


Die Verfahrensgebühr beim Finanzgericht beträgt für das Klageverfahren den 4,0-fachen Satz einer einfachen Wertgebühr nach § 34 Gerichtskostengesetz. Für Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, insbesondere wenn die Vollziehung eines Bescheides vorerst verhindert werden soll, ist der 2,0-fache Satz der einfachen Wertgebühr in Rechnung zu stellen.

Wird das Verfahren nicht durch Urteil beendet, sondern wird die Klage bzw. der Antrag rechtzeitig zurückgenommen, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr auf das 2,0-fache (Klageverfahren) bzw. 0,75-fache (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes). Dies ist jedoch nur bis zum Ende einer mündlichen Verhandlung oder, sofern eine solche nicht stattfindet, vor Übergabe des schriftlichen Urteils oder des Gerichtsbescheids an die Geschäftsstelle möglich. Dies gilt auch, wenn die Parteien sich während des Verfahrens geeinigt haben und die Hauptsache für erledigt erklären.


Aufwendungen der Beteiligten


Wenn der Prozess durch die Kläger ganz oder teilweise gewonnen wird und das Gericht die Finanzbehörde verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen, können die notwendigen Aufwendungen, einschließlich der Kosten eines Bevollmächtigten nach den Gebührenordnungen (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Steuerberatergebührenverordnung) erstattet werden. War auch für das Vorverfahren ein Steuerberater oder Anwalt erforderlich, so sind auf Antrag und entsprechenden Beschluss des Gerichts auch diese Kosten nach den Gebührenordnungen erstattungsfähig.

Die Finanzbehörde bekommt jedoch ihre Aufwendungen - auch wenn sie gewinnt - nicht erstattet.


Prozesskostenhilfe


Sind die Kläger nicht in der Lage, die Kosten eines Verfahrens zu tragen, so können sie Prozesskostenhilfe beantragen. Das Finanzgericht wird diese bewilligen, wenn die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg hat und das Einkommen und Vermögen die gesetzlich vorgesehenen Grenzen nicht überschreitet. Um dies zu beurteilen, ist es erforderlich, dass die Klage begründet und die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden. Wichtig ist es, hierfür die vom Gericht zur Verfügung gestellten Formulare zu benutzen und die eigenen Angaben zu belegen. Eventuell kommt auch eine ratenweise Bezahlung der Gerichtskosten in Betracht.


Prozesskostenrechner

Anhaltspunkt

beachten:
Verfahrensgebühr 1,6 Finanzbehörde ohne Erstattungsanspruch 


Prozesskostenrechner Juris

Wieviel ein Prozess insgesamt kostet, hängt von einigen Faktoren ab. Neben dem Streitwert und auf welche Art und Weise das Verfahren beendet wird, kommt es noch u.a. darauf an, ob und wie ein Prozessvertreter mitgewirkt hat. Die Gerichtskosten umfassen auch Auslagen für Kopien, Zustellungen, Zeugen und Sachverständige.

Beispiel:
Rechtsstand ab 2021, 19% MwSt-Satz
Streit um 5.000 € Umsatzsteuer


Kosten Einspruchsverfahren für den eigenen Anwalt                       540,50 €
Kosten Klage durch diesen Anwalt vor dem Finanzgericht
Entscheidung durch Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung        878,34 €
Gerichtskosten                                                                                  644,00 €                                                       


Gesamt                                                                                          2.062,84 €