Gründe für eine Revisionszulassung
Die Entscheidung des Finanzgerichts kann durch den Bundesfinanzhof überprüft werden.
Eine Revision ist jedoch nur möglich, wenn das Finanzgericht sie zugelassen hat oder der Bundesfinanzhof einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgibt.
Vor dem Bundesfinanzhof herrscht Vertretungszwang. Das heißt, dass die Beteiligten sich durch fachkundige Prozessbevollmächtigte – auch bereits bei Einlegung des Rechtsmittels -vertreten lassen müssen.