Teilnahme per Videokonferenz


Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag oder von Amts wegen nach § 128a ZPO i.V.m § 155 Satz 1 FGO die Teilnahme an einem Erörterungstermin oder einer mündlichen Verhandlung per Videokonferenz zuzulassen. Der Antrag sollte rechtzeitig unter Angabe der Mailadresse und der Telefonnummer, unter der Sie währen der Videokonferenz erreichbar sind, gestellt werden, um im Vorfeld eine Testschaltung zu ermöglichen.


Das Gericht entscheidet nach billigem Ermessen über dieses Anliegen.

Aufzeichnungen der Videositzung sind unzulässig.

Technische Voraussetzungen und Test


Für die Teilnahme ist ein Endgerät (Laptop, Desktop-PC, Tablet oder Smartphone) mit Kamera und Mikrofon, eine stabile und ausreichend dimensionierte Internetverbindung und ein aktueller Browser (Edge Chromium, Firefox, Safari) notwendig. Ein Headset verbessert die Audioqualität erheblich.


Kommt es kurzfristig zu technischen Problemen, können diese über die ausgetauschten Telefonnummern kommuniziert werden.


Datenschutzrechtlicher Hinweis


Der virtuelle Sitzungssaal wird vom bayerischen IT-DLZ zur Verfügung gestellt und datenschutzkonform betrieben. Die Zulässigkeit der Datenverarbeitung  ergibt  sich  aus  Art.  6  Abs.  1 Buchst. e  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).